Pharmazeutische
Dienstleistungen
Apotheken dürfen ihren Kunden seit Mitte Juni 2022 vergütete pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) anbieten und ohne ärztliche Verordnung beraten. Bezahlt werden die pharmazeutischen Dienstleistungen von den Sozialversicherungsträgern, unsere Apotheke darf das Rezept selbst ausstellen.
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es in unserer Apotheke:
- Erweiterte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation (mind. 5 Arzneimittel in Dauertherapie)
- Betreuung von Bluthochdruck-Patienten, die Blutdrucksenker einnehmen
- Einweisung in korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patienten unter Inhalativatherapie ab einem Alter von 6 Jahren.